In einem fahrenden ICE bei Straßkirchen greift ein 21-jähriger Syrer mit Axt und Hammer wahllos Fahrgäste an, verletzt zwei Menschen schwer – nur durch das beherzte Eingreifen von Mitreisenden gibt es keine Toten. Das Landgericht Regensburg erklärt ihn für schuldunfähig aufgrund von Schizophrenie und Stimmen im Kopf und ordnet die Unterbringung in einer Psychiatrie an – statt Gefängnis: ein weiteres Paradebeispiel für die Justiz in Absurdistan.
In einem fahrenden ICE bei Straßkirchen greift ein 21-jähriger Syrer mit Axt und Hammer wahllos Fahrgäste an, verletzt zwei Menschen schwer – nur durch das beherzte Eingreifen von Mitreisenden gibt es keine Toten. Das Landgericht Regensburg erklärt ihn für schuldunfähig aufgrund von Schizophrenie und Stimmen im Kopf und ordnet die Unterbringung in einer Psychiatrie an – statt Gefängnis: ein weiteres Paradebeispiel für die Justiz in Absurdistan.
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