„Das Verwaltungsgericht Köln hat in erster Instanz festgestellt, dass die Alternative für Deutschland vom Bundesamt für Verfassungsschutz nicht als rechtsextremistische Bestrebung gebrandmarkt oder bezeichnet werden darf. Damit sind sämtliche Spekulationen was eventuelle Parteienverbote angeht oder wie man Oppositionsparteien in diesem Land verbieten kann, damit endgültig ins Absurdum geführt sind. Heute ist ein guter Tag für unsere Demokratie.“
| AfD-Fraktion Bundestag |
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