Liebe Zuschauer,
zu einem durchaus bemerkenswerten Zeitpunkt (gut eine Woche vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg und Kommunalwahl in Bayern) wird eine brisante Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln verkündet. In dem Eilverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wurde entschieden: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die
AfD nicht mehr als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Damit ist ein AfD-Verbotsverfahren endgültig vom Tisch. Das Gericht wollte sich offenbar nicht genauso lächerlich machen wie der Verfassungsschutz, die ehemalige Innenministerin Faeser und der derzeitige Innenminister Dobrindt.
Selbst die Kommentatorin der Tagesthemen muss jetzt die Realität anerkennen.
Euer Thomas
Werbung
