Artikel zum Podcast: https://bit.ly/2Jxupq4 Corona wie die Pest behandeln? "Anwälte für Aufklärung" haben die Legitimität der Quarantäne-Maßnahme untersucht und kommen zu dem Schluss, dass es sich um hundert- oder sogar tausendfache "schwere Freiheitsberaubung" handelt.
Nach Angaben der Anwälte nehme das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in §30 Abs.1 Bezug auf die Lungenpest und hämorrhagisches Fieber und spreche im zweiten Satz auch von „sonstigen Krankheiten“. Hier sehen die Anwälte eine unverhältnismäßige Gleichschaltung mit Corona.

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