
Verfügung zur Verhängung bestimmter Sanktionen im Falle einer ausländischen Einmischung in eine Wahl in den Vereinigten Staaten
Aufgrund der Autorität, die mir als Präsident durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika verliehen wurde, einschließlich des International Emergency Economic Powers Act (50 U.S.C. 1701 ff.) (IEEPA), des National Emergencies Act (50 U.S.C. 1601 ff.) (NEA), Abschnitt 212(f) des Immigration and Nationality Act von 1952 (8 U.S.C. 1182(f)) und Abschnitt 301 von Titel 3, United States Code,
Ich, DONALD J. TRUMP, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, stelle fest, dass die Fähigkeit von Personen, die sich ganz oder zu einem wesentlichen Teil außerhalb der Vereinigten Staaten befinden, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wahlen in den Vereinigten Staaten zu beeinträchtigen oder zu untergraben, unter anderem durch den unbefugten Zugang zur Wahl- und Wahlkampfinfrastruktur oder die verdeckte Verbreitung von Propaganda und Desinformation, eine ungewöhnliche und außerordentliche Bedrohung für die nationale Sicherheit und die Außenpolitik der Vereinigten Staaten darstellt. Obwohl es keine Anzeichen dafür gibt, dass eine ausländische Macht das Ergebnis oder die Stimmenauswertung bei einer Wahl in den Vereinigten Staaten verändert hätte, haben ausländische Mächte in der Vergangenheit versucht, das freie und offene politische System der Vereinigten Staaten auszunutzen. In den letzten Jahren hat die Verbreitung digitaler Geräte und internetgestützter Kommunikation erhebliche Schwachstellen geschaffen und das Ausmaß und die Intensität der Bedrohung durch ausländische Einmischung vergrößert, wie aus dem Intelligence Community Assessment 2017 hervorgeht. Ich erkläre hiermit den nationalen Notstand, um dieser Bedrohung zu begegnen.
