AfD will in Sachsen-Anhalt ein Begrüßungsgeld nur für Babys mit mindestens einem deutschen Elternteil einführen – und Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf ruft sofort „Verfassungsverstoß“. Doch mit ihrem Vorwurf blamiert sie sich gehörig, denn das Grundgesetz kennt durchaus Unterscheidungen nach Staatsangehörigkeit.
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