Der Rückbau des Gasnetzes birgt rechtliche Unsicherheiten: § 316b StGB (Störung der öffentlichen Versorgung) wird in der Debatte kaum berücksichtigt. Das Abschneiden von Haushalten von der Gasversorgung könnte rechtliche Fragen aufwerfen, da eine lebensnotwendige Versorgung gesichert sein muss. EU-Vorgaben zur Energiewende dürfen deutsches Strafrecht nicht außer Kraft setzen, doch klare Regelungen fehlen.
Politik mit Kopf
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