Bohren bis das Wasser kommt. Bau eines Gartenbrunnens zur Bewässerung des Garten. Vom ersten Spatenstich bis zur Förderung Brunnen unterliegen der Genehmigungspflicht. Jeder Grundwasserbrunnen muss bei der zuständigen lokalen Behörde, meist die untere Wasserbehörde, gemeldet werden, und erst nach der Genehmigung kann man mit den Brunnenbauarbeiten beginnen.
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