Beginnen wir gleich mit dem Prozess gegen Ghislaine Maxwell, in dem ihre Anwälte forderten, ihre geladenen Zeugen anonym auszusagen zu lassen. Das Anwaltsteam stellte diesen ungewöhnlichen Antrag, weil sie fürchteten, dass die Zeugen sich sonst nicht trauen auszusagen. Dieser Antrag wurde natürlich abgelehnt. Obwohl drei der vier Anklägerinnen, die gegen sie in den Zeugenstand getreten sind, anonym ausgesagt haben, kann dieses Recht nicht für die Zeugen von Ghislaine Maxwell gelten, entschied ein Bundesrichter am Donnerstag. Maxwell ist die Täterin und Täter können keinen Opferschutz beantragen.
Qlobal-Change |