Die Warnhinweise lagen vor und dennoch wurden sie in den Kreisen und kreisfreien Städten nur halbherzig umgesetzt. Schwerwiegender ist das Fehlverhalten der Öffentlich rechtlichen Medien, die Ihr Abendprogramm durchgezogen haben, anstatt mit Sondersendungen und Warnhinweisen das Programm zu unterbrechen.



