Geschäfte und #Discounter, die auch während des Lockdowns geöffnet haben, dürfen im Saarland ab dem 22. Februar nicht mehr für Artikel außerhalb des täglichen Bedarfs werben. Das #Saarland führt als erstes Bundesland ein #Verbot ein. Bei Verstößen gegen das Verbot würden bis zu 10.000 Euro Geldbuße fällig.
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